
Schluss mit lustig Was taugt das geplante bundesweite Lachgasverbot?

Ein Gefühl von Glück und Wärme breitet sich aus, eine leichte Benommenheit kommt hinzu, die Wahrnehmung verändert sich: Bereits Mitte des 18. Jahrhunderts wurde Distickstoffmonoxid (N2O) als Rauschmittel benutzt. In den 1970er-Jahren nutzten dann Studierende den umgangssprachlich als Lachgas bezeichneten Stoff als preiswerte Partydroge.
Seit 2010 nimmt der Missbrauch von Lachgas insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wieder zu, berichten Dr. Mathias Luderer und Dr. Deborah Scholz-Hehn aus Frankfurt am Main. Dabei sei N2O keinesfalls so harmlos wie gemeinhin angenommen, warnen die Drogen- und Suchtbeauftragten der Landesärztekammer Hessen. Schon der einmalige Gebrauch könne Stürze, Verletzungen, Verkehrsunfälle und tödliche Intoxikationen zur Folge haben.
Da Lachgas Kobaltionen irreversibel oxidiert und damit das Vitamin B12 für den Stoffwechsel unbrauchbar macht, kann der regelmäßige Konsum in einem funktionellen Vitamin-B12-Mangel resultieren. Die DNA-Synthese ist dann gestört, Myelin und Nervenzellen werden geschädigt. Die Konsequenzen sind sensorische und motorische Defizite, Gangstörungen und Schmerzen. Darüber hinaus kann es – sowohl akut als auch chronisch – zu psychiatrischen Störungen wie Halluzinationen und paranoidem Wahn kommen. Auch das Risiko für Thrombosen und Thromboembolien ist bei den Konsumentinnen und Konsumenten erhöht.
In der Öffentlichkeit werden diese Risiken oft unterschätzt und der Konsum von Lachgas eher als harmloser Partygag angesehen, schreiben Dr. Luderer und Dr. Scholz-Hehn. Diese Fehleinschätzung werde durch die breite Verfügbarkeit in Kiosken, Supermärkten und Automaten sowie den Vertrieb über das Internet und per Lieferdienst noch verstärkt. Darüber hinaus schalten die Hersteller inzwischen Werbung in den sozialen Medien und gestalten die Produkte so, dass sie Jugendliche gezielt ansprechen. Als Beispiel nennt das Autorenduo Lachgas für Sprühsahne in der Geschmacksrichtung Exotic Mango, das in Behältnissen von bis zu 2 kg vertrieben wird. Diese Menge ist ausreichend, um rund 125 l Sahne zu sprühen.
In einigen europäischen Ländern wie Frankreich, Großbritannien und Dänemark hat der Gesetzgeber den Verkauf oder die Weitergabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche bereits verboten. Auch etliche deutsche Städte haben reagiert und den Handel mit der Partydroge per Gefahrenabwehrverordnung reglementiert, ohne den medizinischen Einsatz, die lebensmitteltechnische oder die industrielle Verwendung von N2O einzuschränken. Für Deutschland ist zwar eine bundeseinheitliche Altersbeschränkung geplant, sie wurde bislang aber nicht umgesetzt (Anm. d. Red.: Das Bundeskabinett hat am 2. Juli 2025 einen Gesetzentwurf zum Verbot von Lachgas gebilligt).
Es ist keinesfalls ausreichend, Kauf oder Gebrauch von Lachgas an ein Mindestalter zu koppeln, meinen Dr. Luderer und Dr. Scholz-Hehn. Es wäre fatal, wenn durch ein Gesetz der Anschein erweckt würde, der Konsum sei mit Eintritt der Volljährigkeit ungefährlich. Auch Erwachsene müssten geschützt werden.
Quelle: Luderer M, Scholz-Hehn D. Hessisches Ärzteblatt 2025; 86: 408-409