Anzeige

Wegen 67 DM vor den Kadi ziehen?

Frage von Dr. Uta Mayer,
Bocholt:

Vor einigen Monaten besuchte mich ein Privatpatient mit einer Otitis media während des Wochenenddienstes in meiner Praxis. Ich verordnete ihm Orelox® 200 und Nasentropfen. Nach einigen Tagen erhielt ich einen Brief, in dem er - ein Rechtsanwalt - mir einen Behandlungsfehler vorwarf, und er würde die Rechnung über 67xa0DM nicht bezahlen. Ich könne ja gegen ihn klagen, wenn ich wolle. Lohnt es, wegen des geringen Betrages zu klagen? Darf ich diesen Patienten als säumigen Zahler der Schufa nennen?

Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:

Der - anscheinend fachkundige - Patient verweigert die Zahlung Ihres Honorars offenkundig wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers. Ein Privatpatient kann wie andere Schuldner von Dienstverträgen - ein solcher ist der Arztvertrag - erfolgreich die Honorarzahlung verweigern, wenn wirklich eine Fehlbehandlung vorliegt und ihm ein Schaden entstanden ist. Mit diesem kann er gegen das Honorar aufrechnen. Meist sind diese Fälle Gutachterstreitigkeiten, weil der Richter selbst diese Frage nicht beurteilen kann. Damit entstehen nicht unerhebliche Kosten für den Gutachter, die ebenso wie die Gerichts- und ggf. Anwaltskosten die unterlegene Partei zu…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.