Wegen 67 DM vor den Kadi ziehen?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:
Der - anscheinend fachkundige - Patient verweigert die Zahlung Ihres Honorars offenkundig wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers. Ein Privatpatient kann wie andere Schuldner von Dienstverträgen - ein solcher ist der Arztvertrag - erfolgreich die Honorarzahlung verweigern, wenn wirklich eine Fehlbehandlung vorliegt und ihm ein Schaden entstanden ist. Mit diesem kann er gegen das Honorar aufrechnen. Meist sind diese Fälle Gutachterstreitigkeiten, weil der Richter selbst diese Frage nicht beurteilen kann. Damit entstehen nicht unerhebliche Kosten für den Gutachter, die ebenso wie die Gerichts- und ggf. Anwaltskosten die unterlegene Partei zu…
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