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Wegen bloßen Irrtums gibt‘s kein Schmerzensgeld

Autor: reh

Den richtigen Krankheitsbefund zu stellen, ist nicht immer einfach. Das hat jetzt auch das Oberlandesgericht Koblenz erkannt: In einem Urteil wies es die Schmerzensgeldklage gegen einen Hausarzt ab. Der hatte trotz mehrfacher Untersuchungen und sich verschlechterndem Zustand eine Blinddarmentzündung übersehen.

Mit starken Bauchschmerzen war die 15-jährige Patientin in die Praxis gekommen. Nach einer Untersuchung mit Sonographie verordnete der Arzt ein Schmerzmittel sowie ein Medikament zur Behandlung von Magen- und Darmstörungen. Drei Tage später stellte sich die junge Patientin wieder in der Praxis vor, diesmal mit starken Schmerzen, Fieber und Erbrechen. Nun diagnostizierte der Arzt aufgrund des druckschmerzfreien Abdomens aber anahnd einer Urinanalyse, die auf eine Infektion hindeutete, einen Harnwegsinfekt und veranlasste eine Blutuntersuchung. Das Ergebnis lag zwei Tage später vor und bestätigte einen entzündlichen Prozess.

Zwei Monate im Krankenhaus

Da nun aber das Fieber weiter stieg, wies…

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