Wegen bloßen Irrtums gibt‘s kein Schmerzensgeld
Mit starken Bauchschmerzen war die 15-jährige Patientin in die Praxis gekommen. Nach einer Untersuchung mit Sonographie verordnete der Arzt ein Schmerzmittel sowie ein Medikament zur Behandlung von Magen- und Darmstörungen. Drei Tage später stellte sich die junge Patientin wieder in der Praxis vor, diesmal mit starken Schmerzen, Fieber und Erbrechen. Nun diagnostizierte der Arzt aufgrund des druckschmerzfreien Abdomens aber anahnd einer Urinanalyse, die auf eine Infektion hindeutete, einen Harnwegsinfekt und veranlasste eine Blutuntersuchung. Das Ergebnis lag zwei Tage später vor und bestätigte einen entzündlichen Prozess.
Zwei Monate im Krankenhaus
Da nun aber das Fieber weiter stieg, wies…
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