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Wegen Scheinselbständigkeit Sozialbeiträge berappen?

Frage von Dr. Gudrun Wismann-Focke, prakt. Ärztin, Münster:
Die Barmer Ersatzkasse verlangt für unseren Urlaubsvertreter (10 Tage Dauer) Sozialbeiträge. Er sei scheinselbständig. Sind Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen wirklich als Scheinselbständige einzustufen? Gibt es Unterschiede, je nachdem, ob die Kollegen nur einmal im Jahr Vertretung machen oder regelmäßig und häufig überregional bei verschiedenen Ärzte? Kommt es darauf an, ob sie noch einen Hauptjob z.B. in einer Klinik haben?

Antwort von Dr. Edgar Weiler, Rechtsanwalt, Bad Schwalbach:
Der Antwort muß zunächst folgendes vorausgeschickt werden. Das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung hat bislang mehr Fragen aufgeworfen als es Antworten gibt. Auch nach den massiven Protesten quer aus allen Branchen und den erneut durch die Bundesregierung angekündigten Korrekturen, ist die Lage nicht besser geworden. Allenthalben herrschen Verwirrung und Rechtsunsicherheit. Auch auf seiten der Sozialbehörden, denen ein Gesetz zur Durchführung hingelegt wurde, welches keineswegs zur Klarheit beiträgt. Dies nur deshalb vorausgeschickt, weil es mit Sicherheit zu unterschiedlichen…

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