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Weiterbildungs-Assi motivieren

Frage von Dr. H.-D. Reimann
Facharzt für Allgemeinmedizin
Freden:

In Ihrem Artikel "Wer bezahlt den Assi?" in der Medical Tribune Nr. 27, Seite 11, erläutern Sie, daß man bei einem Weiterbildungsassistenten auch ein eher niedriges Fixgehalt mit finanziellen Leistungsanreizen kombinieren kann. Bisher wurden meine Assistenten nach BAT 2 eingestuft mit den üblichen Ortszuschlägen. Wie weit kann man das Grundhonorar absenken? Erhält man trotzdem die Fördermittel von KVen und Kassen?

Antwort von Dr. Edgar Weiler
Rechtsanwalt
Bad Schwalbach:

MT-Experte Walter Isringhaus schlug in dem genannten Beitrag vor, daß man den Weiterbildungs-Assistenten beispielsweise mit einem Fixgehalt von 3500 DM entlohnen könne plus einer Leistungszulage, die abhängig berechnet werden könne nach Patientenzahlen oder nach Leistungspunkten, um Anreize für ein stärkeres Praxisengagement des Assistenten zu schaffen. Herr Dr. Reimann fragt an, bis zu welchem Umfang diese Absenkung des "Grundlohnes" zulässig sei und die vorgeschlagene Kombination mit einer leistungsabhängigen Vergütung in Einklang mit den Förderungsrichtlinien der örtlichen KVen bzw. Ärztekammern stehe.

Die Vergütung von…

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