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Welche Maßstäbe der MDK ansetzt

Autor: AT

Mitunter haben Patient und der betreuende Arzt Stress mit den Kollegen vom MDK, die bezüglich Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung andere Ansichten vertreten. Wann häufig Diskussionen mit niedergelassenen Ärzten entstehen und welche Gesetze wichtig sind, erläuterte Patricia Zieglmeier, MDK Bayern, auf dem Internistenkongress.

Die Feststellung und Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (AU) erfordern „besondere Sorgfalt“, wie es in den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien geschrieben steht (vgl. auch www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunfaehigkeit-2006-09-19.pdf). AU liegt immer dann vor, wenn der Versicherte die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausüben kann.

Die zuletzt ausgeübte <forced-line-break />Tätigkeit entscheidet

Das heißt, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ist entscheidend für die Beurteilung, ob eine AU vorliegt oder nicht. Bei einem gelernten Maurer beispielsweise, erklärt Allgemeinärztin Zieglmeier, der in den letzten Jahren…

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