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Welche Praxen unterliegen der Tarifbindung?

Autor: det

Wie in der letzten Ausgabe bereits gemeldet, erhöhen sich ab Juli die Tarifgehälter der Helferinnen. Doch welche Praxen unterliegen eigentlich genau der Tarifbindung und müssen die Erhöhung von 5 % zwingend umsetzen? Und wie bewerten die Tarifparteien den Abschluss?

Ab Juli gilt ein neuer Gehaltstarifvertrag für Helferinnen. Ihre Gehälter steigen um 5 %. Vollzeitkräfte erhalten für Januar bis Juni einmalig 330 ¤, Teilzeitkräfte Geld in anteiliger Höhe. Azubis bekommen 50 ¤ monatlich mehr. Darauf einigten sich der Verband medizinischer Fachberufe und die ärztliche Tarifpartei, die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA).
Der Tarifvertrag läuft bis zum 31.12.2010.

In der Pflicht, die Gehaltserhöhung umzusetzen, sind Ärzte, in deren Praxis der Tarifvertrag gilt. Das ist der Fall, wenn

  • beide Vertragsparteien (Arzt und Helferin) den Tarifvertragspartnern angehören,
  • zwar nicht beide…

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