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Welche Praxen unterliegen der Tarifbindung?
Ab Juli gilt ein neuer Gehaltstarifvertrag für Helferinnen. Ihre Gehälter steigen um 5 %. Vollzeitkräfte erhalten für Januar bis Juni einmalig 330 ¤, Teilzeitkräfte Geld in anteiliger Höhe. Azubis bekommen 50 ¤ monatlich mehr. Darauf einigten sich der Verband medizinischer Fachberufe und die ärztliche Tarifpartei, die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA).
Der Tarifvertrag läuft bis zum 31.12.2010.
In der Pflicht, die Gehaltserhöhung umzusetzen, sind Ärzte, in deren Praxis der Tarifvertrag gilt. Das ist der Fall, wenn
- beide Vertragsparteien (Arzt und Helferin) den Tarifvertragspartnern angehören,
- zwar nicht beide…
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