Welchen Wert setze ich an?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, München:
Die Bewertung eines Gerätes erfolgt üblicherweise nach dem aktuellen Zeitwert. Dabei ist maßgebend, wie lange es noch voraussichtlich genutzt werden kann. Diese Berechnung unterscheidet sich von derjenigen nach dem steuerlichen Buchwert. Meist liegt der Wertausgleich danach höher, weil die tatsächliche Nutzungsdauer länger ist als die steuerliche Abschreibungszeit. Diese beträgt für Medizingeräte nach Änderungen der entsprechenden Richtlinien regelmäßig acht Jahre, die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit ist jedoch erfahrungsgemäß länger. Ein Gerät, das beispielsweise zehn Jahre alt ist, einen Anschaffungspreis von 60 000 DM hatte und x96…
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