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Welchen Wert setze ich an?

Frage von Dr. A. U.,

 

Fachärztin für Chirurgie aus D.:
Eine Kollegin, die bald in unserem Ärztehaus tätig sein wird, ist an einer Apparategemeinschaft Röntgen mit mir interessiert. Der Buchwert der Anlage liegt z.Zt. noch bei ca. 3000 Euro. Wie kann man einen angemessenen Wert für den Einstieg in die Apparategemeinschaft ermitteln?

Antwort von Udo H. Cramer,

Rechtsanwalt, München:
Die Bewertung eines Gerätes erfolgt üblicherweise nach dem aktuellen Zeitwert. Dabei ist maßgebend, wie lange es noch voraussichtlich genutzt werden kann. Diese Berechnung unterscheidet sich von derjenigen nach dem steuerlichen Buchwert. Meist liegt der Wertausgleich danach höher, weil die tatsächliche Nutzungsdauer länger ist als die steuerliche Abschreibungszeit. Diese beträgt für Medizingeräte nach Änderungen der entsprechenden Richtlinien regelmäßig acht Jahre, die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit ist jedoch erfahrungsgemäß länger. Ein Gerät, das beispielsweise zehn Jahre alt ist, einen Anschaffungspreis von 60 000 DM hatte und x96…

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