Anzeige

Wenn die Steuerfahndung zur Durchsuchung zum Arzt kommt

Autor: Detmar Ahlgrimm

Bei einer Durchsuchung der Arztpraxis seitens der Steuerfahndung gilt in erster Linie eines: Ruhe bewahren und Schweigen.

Bei einer Hausdurchsuchung müsse grundsätzlich unterschieden werden zwischen Durchsuchungen beim Beschuldigten und bei Dritten, so der Ratzeburger Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht Andreas Hagenkötter, Mitglied im Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. (VdSRA) mit Sitz in Worms.

  • Beim Beschuldigten ist nach § 102 Strafprozessordnung (StPO) eine Durchsuchung schon zulässig, wenn nur die Vermutung besteht, dass man Beweismittel finden wird.

  • Bei Dritten sind die Anforderungen schon etwas höher, weil hier bestimmte Tatsachen vorliegen müssen, die eine Auffindung von Beweismitteln wahrscheinlich machen.

  • Wer selbst der mutmaßliche Steuersünder ist, so Hagenkötter, sollte davon ausgehen,…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.