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Wenn sich das Finanzamt verrechnet

Autor: Anouschka Wasner, Foto: BilderBox.com

Das Finanzamt hat einen Fehler zu Ihren Gunsten gemacht: Müssen Sie es melden?

Wer eine korrekte Steuererklärung abgibt, muss sich um Fehler des Fiskus auch dann nicht kümmern, wenn das zu versteuernde Einkommen zu niedrig festgesetzt wurde, sagt das Finanzgericht Sachsen-Anhalt.

Aber Achtung, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: Demnächst beschäftigt sich der Bundesfinanzhof (Az.: VIII B 41/10) damit, ob das wirklich so ist, oder ob sich der Steuerzahler nicht doch strafbar macht, wenn er Fehler nicht meldet. Die metax Steuerberatungsgesellschaft rät: Wer sich Hinterziehungszinsen wegen eines nicht angezeigten Fehlers gegenübersieht, sollte mit Einspruch und Antrag auf Ruhen des Verfahrens antworten. 

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