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Wenn Verbandschefs sich rechtswidrig die Taschen füllen

Autor: REI

Ehrenämter haben

in der Ärzteschaft durchaus

goldenen Boden. Allerdings

ist es rechtswidrig, wenn sich

ein Verbandsvorstand seine Bezüge

selbst genehmigt.

 

Einen Ärzteverband zu führen kann eine zeitaufwendige und schweißtreibende Aufgabe sein. Folglich ist es unstrittig, dass die Kolleginnen und Kollegen, die in ehrenamtliche Führungsämter gewählt werden, unter deren Wahrnehmung der Hauptberuf zeitlich leidet, eine Aufwandsentschädigung erhalten. Spätestens bei der Festlegung von Umfang und Höhe gehen dann aber die Diskussionen über „Angemessenheit“ und „Selbstbedienungsmentalität“ los.

Vergütung ist mehr als nur der Auslagenersatz

Schön, wenn man solche Debatten ausklammern kann, weil allein der Vorstand oder das Präsidium darüber befindet, was ihm bzw. den mit Vereinsarbeit beauftragten Kollegen als Tagespauschale, Jahres- oder Monatssalär…

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