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Wer bezahlt die Bescheinigung?

Frage von Dipl.-Med. Ulrich Janert,

 

Arzt, Berlin:
Gelegentlich kommt es vor, dass ich Schüler auf Kopfläuse untersuchen bzw. behandeln muss. Wer bezahlt in solchen Fällen die Behandlung (die Krankenkasse, das Bezirksamt)? Wer übernimmt die Kosten für eine Bescheinigung über Kopflausfreiheit, die häufig von Lehrern gefordert wird? Wie sieht eine korrekte Liquidation aus (GOÄ oder EBM)?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Die Einzelheiten zur Behandlung bei Kopflausbefall ergeben sich aus Verwaltungsvorschriften, die im Amtsblatt von Berlin vom 6.11.1992 veröffentlicht sind. Nach Nr. 10 Abs. 1 dieser Verwaltungsvorschriften trägt die Kosten der Untersuchung auf Kopflausbefall einschließlich der Kontrolluntersuchungen sowie der Behandlung und der Wiederholungsbehandlung das Bezirksamt. Zur Behandlung gehören neben dem Arzthonorar auch die notwendigen Medikamente.

Die Verwaltungsvorschriften verlangen zwar nicht ausdrücklich das Erstellen einer Bescheinigung. Jedoch dürfen nach Nr. 9 der Verwaltungsvorschriften befallene Personen erst…

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