Wer bezahlt die Bescheinigung?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Die Einzelheiten zur Behandlung bei Kopflausbefall ergeben sich aus Verwaltungsvorschriften, die im Amtsblatt von Berlin vom 6.11.1992 veröffentlicht sind. Nach Nr. 10 Abs. 1 dieser Verwaltungsvorschriften trägt die Kosten der Untersuchung auf Kopflausbefall einschließlich der Kontrolluntersuchungen sowie der Behandlung und der Wiederholungsbehandlung das Bezirksamt. Zur Behandlung gehören neben dem Arzthonorar auch die notwendigen Medikamente.
Die Verwaltungsvorschriften verlangen zwar nicht ausdrücklich das Erstellen einer Bescheinigung. Jedoch dürfen nach Nr. 9 der Verwaltungsvorschriften befallene Personen erst…
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