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Wer muss Patienten wann und wie über Arzneimittel informieren?

Autor: Fachanwalt für Medizinrecht Christian Koller, Societät Ehlers, Ehlers & Partner, München

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker – reicht dabei der Hinweis des Arztes auf die Packungsbeilage aus? Muss der Apotheker in jedem Fall den Kunden bei der Abgabe eines Präparates aufklären? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt?

Bereits 1970 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der „Arzt, der ein in der Anwendung nicht ungefährliches Medikament verschreibt, den Patienten darüber aufklären und durch geeignete Maßnahmen, ggfs. durch ärztliche Überwachung sicherstellen muss, das dieser bei Anwendung des Medikaments nicht gefährdet wird.“ (Urt.v.13.01.1970 – IV ZR 121/68).

Hinsichtlich des Aufklärungsumfangs herrschte jedoch bis vor kurzem Unklarheit. Insbesondere ein Aufsehen erregendes Urteil des Landgerichts Dortmund aus dem Jahre 1999 stiftete diesbezüglich viel Verwirrung. Die Dortmunder Richter vertraten die Auffassung, dass die Packungsbeilage grundsätzlich die ärztliche Aufklärung ersetze und es für…

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