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Wer profitiert von welcher QZV-Variante

Autor: Detmar Ahlgrimm

KBV und Kassen haben wie berichtet bisher unbegrenzt abrechenbare Leistungen über sog. Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) ab Juli 2010 budgetiert. Der Bewertungsausschuss ermöglicht den KVen in den Regionen drei Varianten, die QZV zu berechnen. Wir stellen sie gegenüber.

Eingeführt werden die neuen QZV zum 1. Juli 2010 für folgende Leistungen:

  • Für „Freie Leistungen“, die bis zum 30. Juni 2010 aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), aber außerhalb der Regelleistungsvolumen (RLV) ohne Mengenbegrenzung honoriert werden (z. B. Akupunktur),
  • für Leistungen, für die es jetzt Fallwertzuschläge gibt (z.B. Ultraschall und Psychosomatik bei Hausärzten, Teilradiologie bei Fachärzten) und
  • für Leistungen, die bislang im RLV enthalten sind, aber nur von einem Teil der Ärzte der jeweiligen Arztgruppe erbracht werden (z.B. Allergologie, kurative Mammographie, Bronchoskopie).

Die KVen können mit den regionalen Krankenkassen besonders förderungswürdige Leistungen…

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