Wer profitiert?
Bekanntlich ist die ärztliche Gesamtvergütung per Gesetz in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Teil getrennt. Dabei muss der Hausarzttopf auf eine ganz bestimmte Art und Weise gefüllt werden. Es gehört so viel Geld hinein, wie dies dem höchsten hausärztlichen Anteil des in den Jahren 1996 bis 1999 in der jeweiligen KV abgerechneten Punktzahlvolumens entspricht. Der EBM-Bewertungsausschuss von KBV und Kassen gibt den Regional-KVen dafür eine komplizierte Berechnungsformel vor. Und die ist geändert worden: Ab 2002 werden per Vertrag mit den Kassen in den einzelnen KV-Bereichen ausgedeckelte Leistungen, die per Einzelleistungsvergütung bezahlt werden, herausgerechnet. Und zwar…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.