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Werde ich übers Ohr gehauen?

Frage von Dr. Horst Ilka, Allgemeinarzt, Oberstaufen:
Ich habe Fragen zu den Mietnebenkosten: Müssen Grundsteuer, Gartenpflege, Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung vom Mieter gezahlt werden, wie auch die Schornsteinfegerkosten? Zwischen dem Verbrauchswasser und der Entwässerung besteht eine unverständliche Diskrepanz, wie ist dieser Unterschied zu erklären? Ist da auch das Regenwasser oder vielleicht auch die vom Vermieter betriebene Schwimmbadanlage in diesen hohen Kosten enthalten? Eine Gartenbenutzung gibt es nicht.

Antwort von Wolfgang Diede, Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Eine Nebenkostenabrechnung ist formal nicht zu beanstanden, wenn sich darin einzeln aufgeführte Nebenkostenpositionen im Mietvertrag wiederfinden. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben. Auch der hier gewählte Verteilerschlüssel ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, so daß die Nebenkostenabrechnung als formaljuristisch richtig anzusehen ist.

Dies heißt jedoch noch lange nicht, daß sie auch zu akzeptieren ist.

Der Mieter hat grundsätzlich das Recht, zur Kontrolle Einsicht in die dazugehörenden Abrechnungsunterlagen zu nehmen, d.h. die Rechnungen im einzelnen zu überprüfen. Der Vermieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, diese…

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