Werde ich übers Ohr gehauen?
Antwort von Wolfgang Diede, Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Eine Nebenkostenabrechnung ist formal nicht zu beanstanden, wenn sich darin einzeln aufgeführte Nebenkostenpositionen im Mietvertrag wiederfinden. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben. Auch der hier gewählte Verteilerschlüssel ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, so daß die Nebenkostenabrechnung als formaljuristisch richtig anzusehen ist.
Dies heißt jedoch noch lange nicht, daß sie auch zu akzeptieren ist.
Der Mieter hat grundsätzlich das Recht, zur Kontrolle Einsicht in die dazugehörenden Abrechnungsunterlagen zu nehmen, d.h. die Rechnungen im einzelnen zu überprüfen. Der Vermieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, diese…
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