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Werden die Versicherungen teurer?

Autor: afp

Die ungleiche Behandlung von Männern und Frauen in vielen Versicherungsverträgen könnte gegen EU-Recht verstoßen.

Nach einem am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegten Rechtsgutachten soll das Geschlecht nur noch dann berücksichtigt werden dürfen, wenn dies auf „eindeutig nachweisbare biologische Unterschiede“ zurückgeht. Die höhere Lebenserwartung der Frauen gehöre dazu nicht (Az.: C-236/09). Die Lebenserwartung werde auch stark von anderen Faktoren beeinflusst, etwa Berufstätigkeit, Ernährung, Sport sowie Alkohol- und Drogenkonsum.

Die deutschen Versicherer werteten das EuGH-Gutachten als „Angriff auf die Grundprinzipien der Versicherungswirtschaft“. Folgt der EuGH dem Gutachten, werden die Beiträge im Durchschnitt steigen, weil der Geschlechtermix als neues Risiko in die Kalkulation eingeht. Das…

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