Wichtige Regeln zur Praxisgebühr
Der Bundesmantelvertrag Ärzte sieht bezüglich der Praxisgebühr vor: Die Gebühr ist zu bezahlen von allen ab 18-jährigen GKV-Versicherten, die nicht für Kostenerstattung votiert haben, die keine Überweisung aus dem gleichen Quartal vorlegen und die keine aktuelle (in 2004 datierte und mit Gültigkeitszeitraum versehene) Zuzahlungsbefreiungsbescheinigung ihrer Krankenkasse vorweisen können.
Bei Vertretung nur einmal zahlen
Im Falle der Vertretung von Praxen untereinander befreit das Vorlegen einer Quittung über die bereits erfolgte Zahlung der 10 Euro von der erneuten Zahlungspflicht. Ein Ü-Schein ist dann nicht erforderlich. Dies gilt auch, wenn in einem Quartal die Erstinanspruchnahme als…
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