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Wie Ärzte um ihr Honorar geprellt werden

Frage von Dr. Dieter Meckl
Internist
Rosenheim:

Immer wieder bringen Patienten den Vordruck eines ärztlichen Befundberichts für eine Kurmaßnahme durch die gesetzliche Krankenkasse, den ich kostenfrei erstellen soll, wie ein aufgedruckter Hinweis deutlich macht. Dazu ist ein ausführliches Studium der Unterlagen des Patienten nötig, mit Angaben von Haupt- und Nebendiagnosen, von bisherigen zurückliegenden Therapien, mit Auskünften über die psychosoziale Situation und über Untersuchungsbefunde, mit der Überlegung über die Kurart, die Kureinrichtung und die Kurdauer und der eventuellen Übersendung von Kopien von Untersuchungsbefunden. Ich bitte Sie, uns Ärzten mitzuteilen, welche Möglichkeiten bestehen, diese geleistete Arbeit bezahlt zu bekommen.

Antwort von Dr. Eckhard Brüggemann
Facharzt für Allgemeinmedizin
Herne:

Ihr Zorn ist verständlich, denn es ist wirklich nicht einzusehen, daß Sie diese Arbeit unentgeltlich machen sollen. Das Unverschämte ist, daß die Krankenkasse ein Formular benutzt, welches nicht mehr aktuell ist, vor allen Dingen ist es bei diesem Formular der letzte Satz: "Dieser Bericht ist nach xa7 30 des Bundesmantelvertrags kostenfrei zu erstellen." Das stimmt nicht! Für das Erstellen eines ärztlichen Befundberichts für eine Kurmaßnahme ist im EBM die Nr. 79, Kurvorschlag (Muster 25) mit 140 Punkten vorgesehen. Sie sollten deshalb auch diese Gebührenordnungsnummer ansetzen.

Das eigentliche Problem besteht jedoch…

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