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Wie entkomme ich dem Regress?

Frage von Dr. Gudrun Wismann-Focke,
praktische Ärztin,
Münster:

Von unserer KV bekamen wir eine Regressforderung mit der Angabe, Zeel- und Traumeel-Ampullen (homöopathische Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates wie Entzündungen, Arthrosen etc.) seien nicht als Sprechstundenbedarf abzurechnen. Es handelt sich aber hier um Akutmedikamente. Sollen wir den bewegungseingeschränkten Patienten jedes Mal mit einer erheblich teureren Einzelverordnung zur Apotheke schicken? Müssen wir nun die Medikamente, obwohl kassenüblich, im Regress bezahlen?

Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Hofheim:

Ausschlaggebend für die Verordnung von Arzneimitteln zu Lasten des Sprechstundenbedarfs ist die jeweils (gegebenenfalls regional unterschiedliche) Sprechstundenbedarfsvereinbarung. Danach ist Traumeel und Zeel in Ampullenform nicht verordnungsfähig. Auch handelt es sich hier nicht um Akutpräparate.

In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass die Verordnung der beiden Präparate im Sinne der Ziffer 17.1 der zur Zeit gültigen Arzneimittelrichtlinien unwirtschaftlich sein kann. Dies sollte angesichts der drastisch reduzierten Aufgreifkriterien für die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen (Prüfung ab 5xa0%…

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