Wie entkomme ich der HVM-Sense?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Seit der Einführung von Praxisbudgets zum 1.7.1997 im EBM unterliegen die ärztlichen Leistungen für betroffene Arztgruppen einer fallzahlabhängigen Budgetierung. Die Honorarverteilungsmaßstäbe der KVen gestatten die Vergütung der ärztlichen Leistungen nur bis zu einer begrenzten Gesamtpunktzahl. Nach Ziffer 5 der Vereinbarung zur Einführung von Praxisbudgets zum 1.7.1997 zwischen der KBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen sollen die KVen medizinisch nicht begründbaren Fallzahlsteigerungen entgegenwirken. Dies haben die KVen in ihren jeweiligen HVMs recht unterschiedlich getan.
Auch in Bayern wurden in Nr.…
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