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Wie entkomme ich der HVM-Sense?

Frage von Dr. Bernhard Egerndorfer,
Facharzt f. Allgemeinmedizin,
München:

Im Quartal III/1999 wurden uns auf Grund des HVM 132 Fälle gekürzt. Wir haben gegen den Bescheid fristgerecht Einspruch eingelegt. Daraufhin wurde mir vom Bezirks-KV-Vorsitzenden klipp und klar mitgeteilt, dass der HVM keinerlei Ausnahmeregelungen vorsehe. Mein Fallzuwachs ist jedoch unvermeidbar. Er resultiert aus der Schließung mehrerer Praxen, insbesondere durch die Aufgabe der Praxis eines Kollegen, den wir jahrelang vertreten hatten und von dem ein Großteil der Patienten nun zu uns kam. Hier handelt es sich um viele ältere multimorbide Patienten mit großem Arbeitsauwand. Wie erreiche ich, dass die Fälle vergütet werden?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Seit der Einführung von Praxisbudgets zum 1.7.1997 im EBM unterliegen die ärztlichen Leistungen für betroffene Arztgruppen einer fallzahlabhängigen Budgetierung. Die Honorarverteilungsmaßstäbe der KVen gestatten die Vergütung der ärztlichen Leistungen nur bis zu einer begrenzten Gesamtpunktzahl. Nach Ziffer 5 der Vereinbarung zur Einführung von Praxisbudgets zum 1.7.1997 zwischen der KBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen sollen die KVen medizinisch nicht begründbaren Fallzahlsteigerungen entgegenwirken. Dies haben die KVen in ihren jeweiligen HVMs recht unterschiedlich getan.

Auch in Bayern wurden in Nr.…

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