Wie funktioniert der „Brain-Check“? IGeL-Profis geben Abrechnungstipps
Für die Berechnung des „Brain-Checks“ als IGeL kann man sich an einer MEGO-Empfehlung (MedWell-Gebührenverzeichnis für Individuelle Gesundheitsleistungen, L. Krimmel, B. Kleinken, Ausgabe 2009, S. 161 f.) orientieren. Die Autoren schlagen eine Beratung nach Nr. 1, Tests nach GOÄ-Nr. 857 und eine Abschlussberatung nach Ziffer 3 vor. Je nach Ergebnis könnte ein Hirnleistungstraining angeboten werden. Abzurechnen wäre es nach Nr. 846 analog (Hirnleistungstraining in Einzelbehandlung) oder Nr. 847 analog (Hirnleistungstraining Gruppe).
Analogbewertung nötig
Eine Analogbewertung ist nötig, da es die Leistung in der GOÄ nicht gibt. Natürlich kann der Arzt gemäß § 6 Abs. 2 der allgemeinen…
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