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Wie geht das?

Frage von Dr. Michael Laubmeister,
Herdecke:

Wie lassen sich Tilt-Tables bzw. Kipptisch-Untersuchungen nach EBM/GOÄ abrechnen?

Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Hofheim:

Der Tilt-Test oder auch Kipptischtest dient der orientierenden Untersuchung bei funktionellen Kreislaufstörungen u. orthostatischer Hypotonie mit Beurteilung des Pulsfrequenzanstiegs bei passivem Aufrichten des Patienten aus dem Liegen um 45 Grad. In der GOÄ gibt es zwar keine Abrechnungsziffer für die Tilt-Table- bzw. Kipptisch-Untersuchung, der Honorarausschuß der Bundesärztekammer hat allerdings für diese Leistungen eine analoge Berechnung entsprechend xa7 6 Abs. 2 der GOÄ empfohlen. Danach kann diese Leistung nach der Nr. A 795, Kipptisch-Untersuchung mit kontinuierlicher EKG- und Blutdruckregistrierung, analog Nr.…

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