Wie kann ich mich wehren?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Der Arzt hat das Richtige getan, und sofort gegen die Einteilung im Dienstplan Widerspruch erhoben und hoffentlich auch überzeugend begründet. Die KV Nord-Württemberg steht nunmehr unter Begründungszwang und muß im Rahmen des Widerspruchsverfahrens darlegen, warum die von ihr bzw. von ihrem Beauftragten vorgenommene Einteilung der Notfalldienste dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht. Ob die bisherige Praxis im Rahmen des Widerspruchs - oder anschließendem Klageverfahren sich als rechtswidrig herausstellt, ist dabei nicht unbedingt von entscheidender Bedeutung, denn häufig führen solche Widerspruchsverfahren dazu,...
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