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Wie kann ich mich wehren?

Frage von Peter Dornseif, Arzt für Allgemeinmedizin, Ellwangen:
Rein rechnerisch müßte jeder Kollege in meinem Bezirk 2,3- bis 2,5mal einen Notfalldienst pro Halbjahr leisten. Man sollte daher meinen, daß man 3mal "drankommt", das folgende Halbjahr dann 2mal und so weiter. Der Kollege, der im Auftrag der KV den Dienstplan erstellt, sieht das aber anders: Er selbst macht überhaupt keinen Bereitschaftsdienst, anderen Kollegen teilt er jeweils nur einen Dienst pro Halbjahr zu, mich rundet er immer auf 3 auf. Alle Kollegen üben ihre Kassenpraxis in vollem Umfang aus. Sofort nach Erhalt des Dienstplanes 1. Halbjahr 1998 habe ich bei der KV Einspruch gegen diesen Plan erhoben. Inzwischen sind über drei Monate vergangenen, passiert ist bis heute nichts. Wie kann ich mich gegen ungerechte Dienstpläne wehren? Wie wäre die Rechtslage, wenn ich einfach sage, den zuviel zugeteilten Dienst mache ich nicht und dies der KV rechtzeitig mitteilen würde?

Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Der Arzt hat das Richtige getan, und sofort gegen die Einteilung im Dienstplan Widerspruch erhoben und hoffentlich auch überzeugend begründet. Die KV Nord-Württemberg steht nunmehr unter Begründungszwang und muß im Rahmen des Widerspruchsverfahrens darlegen, warum die von ihr bzw. von ihrem Beauftragten vorgenommene Einteilung der Notfalldienste dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht. Ob die bisherige Praxis im Rahmen des Widerspruchs - oder anschließendem Klageverfahren sich als rechtswidrig herausstellt, ist dabei nicht unbedingt von entscheidender Bedeutung, denn häufig führen solche Widerspruchsverfahren dazu,…

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