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Wie kann ich mit ihr kooperieren?

Frage von Dr. U. W. aus G.:
Meine Ehefrau möchte sich selbstständig machen. Sie ist staatlich examinierte Krankenschwester. Seit vielen Jahren organisiert sie meine urologische Praxis. Sehr viele harninkontinente Patienten/innen sind schlecht versorgt. Meine Frau hat sich zur Inkontinenzfachberaterin qualifiziert und möchte ihre Kenntnisse anwenden. Welche gesetzlichen Vorgaben müssen wir beachten, wenn sie Beratungen gegen Honorar durchführen will? Meiner Frau schwebt vor, ein Gewerbe anzumelden, bei dem es nicht nur um Beratung bei Harninkontinenz, sondern auch um den Vertrieb der entsprechenden Hilfsmittel geht. Geschehen soll das in Räumen außerhalb der Praxis. Daneben wird sie auch in Zukunft für die Praxisorganisation zuständig sein müssen. Gibt es da Probleme, wenn sie z.B. Patienten über Bezugsmöglichkeiten von Inkontinenzhilfen informiert?

Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:

Da die Ehefrau examinierte Krankenschwester ist, unterfällt sie damit als Angehörige eines staatlich anerkannten Pflegeberufes der abschließenden Aufzählung in Kapitel C Nr. 9 Abs. 2j der Musterberufsordnung Ärzte. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, gemeinsam mit dem Arzt eine medizinische Kooperationsgemeinschaft einzugehen.

In dieser engen Zusammenarbeit könnte die Ehefrau Patienten auf eigene Rechnung beraten und schulen - auch in den Praxisräumen und während der Sprechstundenzeit. Diese Tätigkeit wäre umsatz- und gewerbesteuerfrei, solange keine gewerblichen Tätigkeiten (z.B. Handel) ausgeführt werden; auch für die ärztlichen Leistungen…

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