Wie komme ich an mein Geld?
Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Nittendorf:
Zu Ihrem Problem ist zunächst zu sagen, daß das Verbot, unter Tarif oder gar umsonst zu arbeiten (z.B. Berufsordnung der Ärzte in Bayern, §10) auch für den Umgang mit den Berufsgenossenschaften gilt. Hier regelt Leitnummer 82 des Vertrages Ärzte/ Berufsgenossenschaften die Vergütung für viele Arten von Anfragen. Diesen Vertrag haben wir alle bei unserer Niederlassung durch Unterschrift anerkannt, andernfalls ist keine Behandlung von BG-Fällen möglich. Er bindet uns, aber natürlich auch die BGs. Die allermeisten Anfragen entsprechen Ziffer 1 dieser Leitnummer (kurze Krankheitsauskunft 14,30 DM) bzw. Ziffer 6…
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