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Wie komme ich an mein Geld?

Frage von Dr. Rainer Fricke, Facharzt für Allgemeinmedizin, Neulewin:
Insgesamt gesehen ist die Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften zufriedenstellend (außer dem Ostabschlag). Nur bei den diversen Anfragen haperts. In mehreren Fällen habe ich nichts bekommen, z.B. bei einer Anfrage betreffs einer Berufskrankheit habe ich wegen des großen Umfangs der Recherchen 30 DM verlangt, aber nichts bekommen.

Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Nittendorf:
Zu Ihrem Problem ist zunächst zu sagen, daß das Verbot, unter Tarif oder gar umsonst zu arbeiten (z.B. Berufsordnung der Ärzte in Bayern, §10) auch für den Umgang mit den Berufsgenossenschaften gilt. Hier regelt Leitnummer 82 des Vertrages Ärzte/ Berufsgenossenschaften die Vergütung für viele Arten von Anfragen. Diesen Vertrag haben wir alle bei unserer Niederlassung durch Unterschrift anerkannt, andernfalls ist keine Behandlung von BG-Fällen möglich. Er bindet uns, aber natürlich auch die BGs. Die allermeisten Anfragen entsprechen Ziffer 1 dieser Leitnummer (kurze Krankheitsauskunft 14,30 DM) bzw. Ziffer 6…

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