Wie lange aufbewahren?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Die Berufsordnungen der Länder schreiben eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach Abschluß der Behandlung vor, soweit nicht nach anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Außerdem ist eine längere Aufbewahrungsfrist dann erforderlich, wenn sie nach ärztlicher Erfahrung geboten ist. Die Aufbewahrungspflicht für ärztliche Aufzeichnungen besteht unabhängig davon, ob der Patient noch lebt oder verstorben ist. Bei einem verstorbenen Patienten haben oft die Erben ein Interesse an der Einsicht in ärztliche Behandlungsunterlagen, etwa zur Feststellung der Testierfähigkeit oder zur Feststellung eines…
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