Wie mache ich ein eigenes Zentrum auf?
Antwort von Hans-Joachim Schade,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:
Grundsätzlich sind medizinische Leistungen im ambulanten Bereich (Heilkundeleistung) in Nordrhein-Westfalen nur durch eine Arztpraxis anzubieten. Ein gewerbliches reisemedizinisches Zentrum könnte im Bereich Information/Öffentlichkeitsarbeit freier agieren. Eine solche Information darf sich aber inhaltlich nicht auf ärztliche Leistungen erstrecken. Gewerblichen Institutionen im ambulanten Bereich ist es verboten, Heilkundeleistungen anzubieten. Nach der Meinung des Bundesgerichtshofs würde hier das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzt. Wenn niedergelassene Ärzte ein Werbeverbot haben, kann es nicht durch eine ambulante…
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