Anzeige

Wie oft zur Vorsorge?

Frage von Dr. Michael Drews,

 

Facharzt für Allgemeinmedizin,

 

Mölln:
Die Beihilfestellen verweigern die Honorierung von Krebsvorsorge und Check up, wenn nicht 12 bzw. 24 Monate zwischen den einzelnen Untersuchungen liegen. Wo in den Beihilferichtlinien ist dies vermerkt?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Es gibt kein einheitliches Beihilferecht für Beamte. Vielmehr gibt es Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, die allerdings in vielen Punkten aufeinander abgestimmt sind. Die Vorsorgemaßnahmen sind für Bundesbedienstete in xa7 10 BeihVO geregelt. Danach sind bei Frauen von Beginn des 20., bei Männern von Beginn des 45. Lebensjahres an die Kosten für jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen beihilfefähig. Außerdem sind bei Personen von der Vollendung des 35. Lebensjahres an die Kosten für eine Gesundheitsuntersuchung bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig. Diese Aufwendungen sind…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.