Wie Praxiswert gerecht ermitteln?
Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, Diplomkaufmann,
öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger
für die Bewertung von Arztpraxen,
München:
Es ist üblich und macht Sinn, die Praxisanteile nach dem Tätigkeitsumfang der Partner zu verteilen, zumal damit die Kalkulation eines Unternehmergewinns für den Alleinbeteiligten und die damit verbundene Diskussion zu dessen Angemessenheit unterbleiben können. Daran ist hier offensichtlich mit dem zunächst geplanten Anteilskauf von 20 % auf der Grundlage in etwa der aktuellen Sprechstundenverteilung gedacht. Diskrepanzen kann es aber geben, wenn im Gegensatz zur geplanten (kontinuierlichen?) Tätigkeitsausweitung der Erwerb weiterer Praxisanteile nicht…
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