Wie versteuern?
Dr. K. aus R.:
Wie wird die Praxisgebühr bei der Steuer behandelt?
Insa Stoidis-Connemann,
Steuerberaterin, Leer:
Sobald dieses Geld – zumeist bar – in Ihre Kasse fließt, ist es steuerlich als Ihre Einnahme zu betrachten.
Der durch Sie von dem Patienten einzuziehende Betrag der Praxisgebühr wird von der KV bei der Abrechnung als „Ihnen bereits zugegangen“ betrachtet und aus diesem Grunde bei der Berechnung Ihres Leistungsentgeltes abgezogen und somit hier nicht mehr als Auszahlungsbetrag an Sie ausgewiesen.
Im Fazit ergibt sich – durch Nichtberücksichtigung des Ihnen entstehenden und entstandenen zusätzlichen Verwaltungsaufwandes zumindest in der Theorie – keine Veränderung Ihres Umsatzes oder…
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