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Wie verteilen wir den Gewinn?

Frage von Dr. D. T., Allgemeinarzt in F.:
Ich bin Juniorpartner in einer Gemeinschaftspraxis. Mein Kollege will drei Monate Urlaub machen. Da ich die Praxis dann alleine führe, möchte ich für meine Mehrarbeit einen finanziellen Ausgleich. Wie könnte der berechnet werden? Der Umsatz beträgt ca. 800 000 DM, der Gewinn 537 000 DM. Ich bin mit 50 % am Gewinn beteiligt.

Antwort von Dr. rer. pol. Wolfgang Merk, Betriebswirtschaftliches Sachverständigenbüro, München:
Wenn es die Praxis-EDV zuläßt, könnte jeder Partner seine erbrachten Leistungen kennzeichnen. Der Gewinn könnte dann anhand eines Schlüssels verteilt werden, der sich aus den tatsächlich von jedem Praxispartner erzielten Umsätzen ergibt. Wird vom Seniorpartner während seines Urlaubs weniger erwirtschaftet, schlägt sich dies in der Leistungsstatistik nieder - genauso wenn er nach seinem Urlaub übermäßig ranklotzt.

Ist eine individuelle EDV-Erfassung nicht möglich, muß für das Urlaubsjahr eine abweichende Gewinnverteilung ermittelt werden. Da der Gewinn hälftig verteilt wird, der Seniorpartner ein…

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