Wie viel Urlaub für Teilzeitkräfte?
Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Unbestritten ist, dass die im Einzelfall höhere oder geringere Arbeitszeit im Verhältnis zu Vollzeitkräften den Urlaubsanspruch nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Gesetz nicht beeinträchtigen darf. Hat die Vollzeitkraft beispielsweise in der Fünf-Tage-Woche einen Anspruch auf 26 Arbeitstage Erholungsurlaub, dann steht dieser auch der Teilzeitkraft zu. Eine Angestellte, die z.B. zu 75 % beschäftigt ist und an allen Arbeitstagen 75 % der täglichen Arbeitszeit leistet, hat ebenso viel Urlaubstage Anspruch wie eine vollbeschäftigte Kollegin. Ist die Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt auf weniger als fünf Wochentage…
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