Wie weit reicht die Schweigepflicht?
"Gestern habe ich eine Frau im Wald vergewaltigt und sie anschließend umgebracht." Reuevoll gesteht der Patient seinem Arzt die entsetzliche Tat. "Gilt in diesem Fall auch die Schweigepflicht?", fragt Rechtsanwalt Dr. Rehborn auf dem MedCongress2003-Seminar "Schweigepflichten in der Arztpraxis" die anwesenden Arzthelferinnen.
Raunen bei den Seminarteilnehmerinnen: Andere Frauen müssen doch vor diesem Mann geschützt werden, scheint die vorherrschende Meinung zu sein. "Aber können Sie der vergewaltigten, toten Frau helfen, indem Sie reden?", fragt Dr. Rehborn weiter. Sicher nicht. Zu fragen ist immer, ob ein höherwertiges Rechtsgut gilt und ob dieses noch vorhanden ist (wenn die Frau schon…
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