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Wie werde ich Azubi los?
Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Gemäß § 7 Nr. 1 des Berufsausbildungsvertrages (verwendet wurde der von der örtlichen Ärztekammer vorgeschlagene Musterberufsausbildungsvertrag) kann während der Probezeit das Berufsausbildungsverhältnis beiderseits ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden:
- Vom Arbeitgeber aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
- Vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
In der…
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