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Wie werde ich den Quälgeist los?

Frage von Dr. Jürgen Emich,
Hausärztlicher Internist,
Neustadt:

Ein 58-jähriger Patient beansprucht mich mehrfach im Quartal jeweils über eine halbe Stunde bis 45 Minuten, wobei es eher marginal um seine Erkrankung geht. Er möchte einen Bescheid über den Grad seiner Erwerbsunfähigkeit nicht akzeptieren und erwartet meine Hilfe. Ich halte die Einstufung jedoch für nachvollziehbar und kann medizinisch nichts Neues hinzufügen. Sozialrechtlich beraten kann ich ihn nicht und darf ich wohl auch gar nicht. Inwieweit darf ich derartige Fragen von mir weisen?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Es ist nicht Aufgabe eines Arztes, den Patienten darüber zu beraten, wie er am geschicktesten gegenüber dem Rentenversicherungsträger taktiert, um eine Erwerbsunfähigkeitsrente zugebilligt zu bekommen. Dies ist keine medizinische Frage, sondern eine rechtliche. Der Patient sollte sich wegen der von ihm gewünschten Beratung an einen Rechtsanwalt wenden. Der Arzt sollte sich nicht in Gefahr begeben, durch regelmäßige Beratung in rechtlichen Dingen gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen. Dem Patienten schuldet er medizinische Beratung.

Herr Dr. Emich ist auch nicht verpflichtete, den Patienten hinsichtlich seines…

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