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Wie werde ich vom Notdienst befreit?

Frage von Dr. U. L., Fachärztin für Allgemeinmedizin aus E.:
Ich wurde von der KV wegen Krankheit vom Notdienst befreit. Eine Versammlung der örtlichen Ärzteschaft hat nun ohne mein Beisein entschieden, ich müsse doch Notdienst machen. Wie ist meine Rechtsposition? Es widerstrebt mir, meine gesundheitlichen Probleme auch vor Kollegen öffentlich auszubreiten, um einen anderen Beschluss zu erreichen.

Antwort von Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, München:
Dem Befreiungsantrag wurde vom Notfalldienstbeauftragten stattgegeben, die KV hat sich dem angeschlossen, so dass die anfragende Ärztin nicht mehr zum Notfalldienst eingeteilt wurde. Allerdings kam eine „Ärzteversammlung“ zu einem anderen Ergebnis und erhob Widerspruch gegen die Befreiung. Die Notfalldienstordnungen der KVen bzw. Kammern sind bundesweit zwar unterschiedlich geregelt, sehen aber in besonderen Fällen, insbesondere bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, überall die Befreiung vom Notdienst vor. Ist der Ärztin mit entsprechendem bindenden Bescheid die Befreiung erteilt worden, ist die KV bzw. Kammer daran gebunden.

Nur falls die…

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