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Wird diese Sense legal geschwungen?

Frage von Dr. A. P. aus N.:
Unsere Praxis gehört zu den "Gewinnern" der EBM-Reform von 1996. Nach Aufhebung der ungesetzlichen, rückwirkenden Budgetierung, musste uns unsere KV Geld zurückzahlen. Da Geld knapp ist, wird versucht, durch Prüfmaßnahmen den Rückerstattungsbetrag möglichst tief zu drücken. In unserem Fall wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung am Fachgruppendurchschnitt probiert. Als sich hierbei keine Unwirtschaftlichkeit nachweisen ließ, hat man einen Vertikalvergleich durchgeführt von 1/95, 2/95 zu 1/96 und 2/96. Wir sehen dieses Vorgehen als Schikane und als ungesetzlich an.

Antwort von Gustav-Adolf Hahn,
Rechtsanwalt,
Hamburg:

Die Einführung des neuen EBM 1996 hatte - auch bewirkt dadurch, dass seitens verschiedener Interessenverbände fragwürdige Erläuterungen zu den neuen BBM-Bestimmungen gegeben worden sind - dazu geführt, dass ein sachlich nicht nachzuvollziehender Anstieg in bestimmten Leistungsgruppen, insbesondere was Beratungs- und Untersuchungsleistungen angeht, erfolgt ist. Insofern ist grundsätzlich gegen die Handlungsweise der Prüfgremien, in diesen Quartalen vom üblichen Horizontalvergleich mit der Fachgruppe abzusehen, nichts einzuwenden. Tatsächlich hat sich das Abrechnungsverhalten der Gesamtärzteschaft inzwischen wieder normalisiert.

Strittig…

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