Anzeige

Wohlverhalten während Verfahren kann Arzt retten

Autor: det

Wenn eine Zulassungsentziehung wegen Verletzung kassenärztlicher Pflichten nicht sofort vollzogen wird (z.B. weil noch ein Rechtsstreit darüber anhängig ist), dann muss bei der endgültigen Entscheidung geprüft und berücksichtigt werden, ob sich der Arzt in der Zwischenzeit keine Verfehlungen mehr hat zuschulden kommen lassen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG).

Das BSG hatte den Fall einer Zahnärztin zu entscheiden, die sich gegen die Entziehung ihrer Zulassung wendete. Auf Antrag der Kassen und der KZV entzog der Zulassungsausschuss im Juni 1997 die Zulassung der Klägerin wegen fortgesetzt unwirtschaftlicher Behandlungsweise in praktisch jedem Quartal seit ihrer Niederlassung im Jahr 1985. Ihr Widerspruch blieb ohne Erfolg.

Erst unwirtschaftlichversorgt und betrogen ...

Im Klageverfahren hat der beklagte Berufungsausschuss geltend gemacht, ihm sei erst nachträglich bekannt geworden, dass die Klägerin wegen mehrerer Betrugsfälle in den Jahren 1992 bis 1995 zu Lasten von Zahntechnikern zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung rechtskräftig verurteilt…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.