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Wundversorgung neben Verband abrechnen?

Frage von Dr. Klaus Overmeyer, Facharzt für Allgemeinmedizin, Wertheim:
Von der Fleischerei Berufsgenossenschaft wird mir mitgeteilt, daß bei einer Wundversorgung die Ziffer 200 neben der Ziffer 2004 nicht berechnungsfähig ist. Es können nur die besonderen Kosten abgerechnet werden. Hierzu wird auf die Anmerkungen im Text zu Ziffer 200 der GOÄ hingewiesen. Wie ich mich erinnerte, bei Ihnen gelesen zu haben, ist bei GOÄ- Abrechnung diese Kombination doch sinnvoll und möglich. Ich bitte dies zu prüfen.

Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann, Nittendorf:
Die Fleischerei-BG hat zunächst recht mit ihrem Hinweis auf den Text der GOÄ, welcher festlegt, daß Wundverbände nach GOÄ-Nr. 200 im Zusammenhang mit einer operativen Leistung Teil dieser Leistung sind und mithin nicht gesondert abgerechnet werden können. Allerdings wurde versäumt, den Begriff "operative Leistung" näher zu definieren. Während man z.B. die Entfernung eines Lipoms sicher übereinstimmend als operative Leistung bezeichnen würde, verhält es sich mit einer Wundversorgung anders. Mehrere Kommentatoren (u.a. der GOÄ-Kommentar von Lang / Schäfer) sehen die Wundversorgung nicht als operative Leistung im engeren Sinne an, so daß…

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