Wundversorgung neben Verband abrechnen?
Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann, Nittendorf:
Die Fleischerei-BG hat zunächst recht mit ihrem Hinweis auf den Text der GOÄ, welcher festlegt, daß Wundverbände nach GOÄ-Nr. 200 im Zusammenhang mit einer operativen Leistung Teil dieser Leistung sind und mithin nicht gesondert abgerechnet werden können. Allerdings wurde versäumt, den Begriff "operative Leistung" näher zu definieren. Während man z.B. die Entfernung eines Lipoms sicher übereinstimmend als operative Leistung bezeichnen würde, verhält es sich mit einer Wundversorgung anders. Mehrere Kommentatoren (u.a. der GOÄ-Kommentar von Lang / Schäfer) sehen die Wundversorgung nicht als operative Leistung im engeren Sinne an, so daß…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.