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Zahlt Sie auch meine Kosten?

Frage von Otfried Müller, Facharzt für Allgemeinmedizin, Rinteln:
Die Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern bat mich um Übersendung von Patientenunterlagen (in einem Fall gegen einen anderen Arzt). Explizit wurde auch meine Karteikarte angefordert. Frage: Muß ich die gewünschten Unterlagen zusenden? Muß ich meine Karteikarte zusenden? (Das halte ich für eine Zumutung). Die Rechnung für Bericht, Porto und Auslagen soll aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht bezahlt werden, obwohl es dem Patienten doch sicher auch um Schadensersatzleistungen geht.

Antwort von Gustav-Adolf Hahn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Hamburg:
Ärzte, die nicht Verfahrensbeteiligte sind, stehen in keinem Vertragsverhältnis zu der Schlichtungsstelle. Diese hat als solche kein Recht, die Übersendung von Unterlagen zu verlangen. Dies ist nur möglich aus dem abgeleiteten Recht des Patienten, der einen Anspruch gegenüber dem Arzt auf Bekanntgabe aller objektiven Behandlungsdaten hat. Dem Patienten gegenüber kann der Arzt die Übersendung von der Erstattung der erwachsenen Auslagen (Porto, Kopierkosten) abhängig machen. Dementsprechend kann er dies auch gegenüber der Arzthaftpflichtstelle und - vor dem Hintergrund der ablehnenden Haltung der…

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