Zahlt Sie auch meine Kosten?
Antwort von Gustav-Adolf Hahn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Hamburg:
Ärzte, die nicht Verfahrensbeteiligte sind, stehen in keinem Vertragsverhältnis zu der Schlichtungsstelle. Diese hat als solche kein Recht, die Übersendung von Unterlagen zu verlangen. Dies ist nur möglich aus dem abgeleiteten Recht des Patienten, der einen Anspruch gegenüber dem Arzt auf Bekanntgabe aller objektiven Behandlungsdaten hat. Dem Patienten gegenüber kann der Arzt die Übersendung von der Erstattung der erwachsenen Auslagen (Porto, Kopierkosten) abhängig machen. Dementsprechend kann er dies auch gegenüber der Arzthaftpflichtstelle und - vor dem Hintergrund der ablehnenden Haltung der…
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