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Zugleich in Klinik und Praxis arbeiten?

Autor: Hans-Joachim Schade

Ist nach dem neuen Arztrecht eine Zulassung für ambulante Nebentätigkeiten für Klinikärzte nötig? Und wie steht ein ambulant tätiger Arzt im Verhältnis zu seiner Klinik?

<break-end />Dr. E. K., Pädiater in A.:

Habe ich als Oberarzt einer Kinderklinik ab 2007 die Möglichkeit, mich auch in einer (über)örtlich tätigen Praxis anstellen zu lassen und in den Krankenhausräumen ein spezialisiertes ambulantes Behandlungs<discretionary-hyphen />angebot zu machen? Benötige ich eine Zulassung, um mich in einer Praxis anstellen zu lassen? Und: Wird ein Klinikmitarbeiter auch Mitarbeiter einer Praxis, kann er dann alle Leistungen seines Fachgebietes ambulant anbieten, sozusagen als Portal der Klinik für eine ggf. notwendige stationäre Behandlung, oder nur hoch spezialisierte Einzelleistungen?

Hans-Joachim Schade, Rechtsanwalt, Wiesbaden:

Als Oberarzt benötigt Dr. K. eine…

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