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Zulassung veräußern

Autor: Udo Cramer

Wenn der Praxispartner aussteigen will - muss er die Zulassung zusammen mit seiner Arzt-Nummer verkaufen?

Ein Arzt für Allgemeinmedizin fragt:

Mein Kollege möchte zum Ende des Jahres aus der Gemeinschaftspraxis ausscheiden und seine Zulassung verkaufen. Muss er die Zulassung zusammen mit seiner Arzt-Nr. verkaufen?

Ich suche außerdem einen neuen Kollegen – ohne finanzielle Beteiligung an der Praxis, aber mit der Aussicht, die Praxis übernehmen zu können. Der Kollege sollte sonographieren können, was wir bisher nicht konnten.

Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, Diplomkaufmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen:

Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist nur verbunden mit der Praxis oder einem Praxisanteil veräußerbar. Zivilrechtlich…

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