Zusatzpauschale für die Besuchsbereitschaft
Ob der Patient den organisierten kassenärztlichen Notfalldienst aufsucht oder sich an eine Klinikambulanz wendet: Niedergelassene und Klinikambulanzen rechnen mit der EBM-Nr. 01210 (405 Punkte) eine einheitliche Notfallpauschale pro Fall ab. Ebenfalls für jeden Fall wird ergänzend dazu eine Zusatzpauschale für die Besuchsbereitschaft gewährt (Nr. 01211, 255 Punkte).
Diese Zusatzpauschale kann auch bei Notfalldienst-Kontakten in der Praxis abgerechnet werden – Sie müssen nur bereit und vorbereitet sein, zu fahren. Denn die Legende lautet: „Vorhaltung der ständigen ärztlichen Besuchsbereitschaft für die aufsuchende Tätigkeit im Not(fall)dienst.“ Tatsächlich gefahrene Besuche plus Wegegeld…
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