Zustimmung in NRW zur einheitlichen Hausarztverträgen
Wer HzV-Verträge nach altem Recht, bei denen eine Refinanzierung oberhalb des KV-Honorars keine Pflicht war, durchackerte, hatte einen Suchpunkt: Wo steht die Fallwert-Obergrenze? Diese Mühe kann man sich in neuen Kontrakten nach § 73b sparen. Jetzt ist die Fallwerthöhe theoretisch unendlich. Aber: Ein Plazet der Aufsicht gibt es nur, wenn bei Überschreitungen des KV-Durchschnitts „sichergestellt wird, dass diese Mehraufwendungen durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen … finanziert werden“.
Daran hat sich der neueste HzV-Versuch orientiert. Über 100 Seiten dick wurde er kassenübergreifend für Nordrhein-Westfalen vom Ex-CDU-MdB Gerald Weiß geschiedst. Betroffen sind die AOK Nordwest,…
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