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Zwanzig Kassenbosse verheimlichen ihr Gehalt

Autor: khb

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Maßstäbe zur Bezahlung der Krankenkassenvorstände konkretisiert und Vorgaben zur Publizierung der Vergütungen gemacht. Die Chefs von 20 Kassen weigern sich nach wie vor, ihre Bezüge zu veröffentlichen, und klagen gegen die Vorgabe, die mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz eingeführt worden war.

Bis zum 1. März müssen die Vorstände von Krankenkassen, Krankenkassenverbänden, Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie K(Z)BV nun erneut ihre Gehälter veröffentlichen – im „Bundesanzeiger“, in Kassen-Mitgliederzeitschriften sowie in KV-Blättern, im „Deutschen Ärzteblatt“ etc. Künftig soll dies nach einheitlichen Maßstäben der Aufsichtsbehörden und transparenter als bisher geschehen. Außerdem darf die Pflichtveröffentlichung in Kassen-Mitgliedermagazinen nicht mehr „versteckt“ erfolgen.

Während Ärzte- und Zahnärzte-Funktionsträger diese gesetzliche Vorgabe bereits im vergangenen Jahr erfüllt haben, gibt es in einigen der etwa 260 Krankenkassen anhaltenden Widerstand gegen die…

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