Desaströses Krankenhaus Ärztekammer kritisiert Zustände im Berliner Maßregelvollzug
Ärzt:innen und Pflegekräfte kündigen wegen der schwierigen Bedingungen.
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Kettensägen- und Machetenmassaker kennt man vor allem aus Splattermovies oder aus Berichten aus den USA. Deshalb überraschten kürzlich entsprechende Medienmeldungen für die Hauptstadt: „Frau mit Kettensäge zerstückelt, Polizist schwer verletzt“, titelte die Berliner Zeitung. Für den 34-jährigen Tatverdächtigen wurde laut Medienberichten die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.
Grundsätzlich muss einer solchen Unterbringung laut Generalstaatsanwaltschaft eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) vorausgegangen sein. Und es drohen aufgrund der psychischen Erkrankung weitere erhebliche rechtswidrige Taten zum Schaden…
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