An Hausärzte gezahlte Honorare nicht betroffen
Zwar gehört der Barmer Hausarztvertrag nicht zu integrierten Versorgung – so hat es das Bundessozialgericht (BSG) am 6. Februar 2008 entschieden. Doch davon sind laut Angaben des Deutschen Hausärzteverbandes weder an Hausärzte gezahlte Honorare noch die Versorgung der Patienten durch Hausarzt und Hausapotheke betroffen. „Auch wenn die Barmer Ersatzkasse nunmehr die einbehaltenen Mittel aus der sogenannten Anschubfinanzierung zurückzahlen muss, bleiben hiervon die an die Hausärzte gezahlten Honorare unberührt“, erklärte Ulrich Weigeldt, Chef des Deutschen Hausärzteverbandes.
Weigelt sieht in dem Urteil des BSG eine „Abfuhr“ für die integrierte hausärztliche Versorgung. Der Gesetzgeber habe…
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