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Gesundheitsgefahren Aromastoffe in E-Zigaretten verbieten!

Autor: Birgit Maronde

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie fordert in einem Positionspapier den Verkauf von E-Zigaretten strenger zu regulieren und Einweg-Produkte vom Markt zu entfernen. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie fordert in einem Positionspapier den Verkauf von E-Zigaretten strenger zu regulieren und Einweg-Produkte vom Markt zu entfernen. © Ibrahim – stock.adobe.com
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In 39 Ländern ist der freie Verkauf von E-Zigaretten bereits untersagt, in Deutschland gibt es dagegen kaum Beschränkungen. Viele medizinische Fachgesellschaften protestieren. Sie fordern unter anderem, Aromastoffe in E-Zigaretten sowie den Verkauf von Einwegprodukten zu verbieten.

Über soziale Medien und Influencer werden E-Zigaretten mit mindestens 16.000 verschiedenen Geschmacksbezeichnungen beworben. Zielgruppe sind vor allem Jugendliche. Parallel dazu überschwemmen aromatisierte Einweg-E-Zigaretten den Markt, heißt es in einem Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie, das in Zusammenarbeit mit zahlreichen anderen Fachgesellschaft erarbeitet wurde. Die Aromatisierung der Liquids soll die Attraktivität von E-Zigaretten steigern sowie deren Konsum fördern – und offenbar geht diese Strategie auf. 

2020/2021 lagen die Monatsprävalenzen für den Gebrauch von E-Zigaretten in der Altergruppe 9–13 Jahre bei 1,7 % und in der Gruppe der 14- bis 17-Jährigen bei 7,7 %. Zwei Jahre später erreichten die Raten bereits 3,2 % bzw. 11,8 %. Auch bei den über 25-Jährigen lässt sich ein zunehmender Konsum beobachten. Dazu kommt, dass 62 % der jugendlichen und 79 % der erwachsenen E-Zigaretten-Nutzer zusätzlich Tabakzigaretten rauchen. Dies ergab die Studie „Deutsche Befragung zum Rauchverhalten“ (DEBRA).

Wissenschaftlich begründete Hinweise, dass E-Zigaretten die Zellfunktionen beeinträchtigen, Zellen schädigen und damit Krankheiten insbesondere der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems fördern, hat man mittlerweile reichlich. Außerdem konnte man in Liquids kanzerogene Substanzen nachweisen. Für sie gibt es keine Unbedenklichkeitsschwelle, warnen die Autoren des Positionspapiers, Dr. Alexander Rupp, Pneumologe aus Stuttgart, und Kollegen.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

In Tabakprodukten, E-Zigaretten und Nachfüllbehältern dürfen nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die in erhitzter oder nicht erhitzter Form kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. So sieht es das „Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“ vor. Nach allem, was man bisher weiß, erfüllen (aromatisierte) E-Zigaretten diesen Anspruch nicht. Der Bundesdrogenbeauftragte, Burkhard Blienert, fordert mittlerweile ein Verbot von Aromstoffen in E-Zigaretten. Für Tabakerhitzer gibt es das bereits.

Welche Effekte erhitzte Aromastoffe haben und zu welchen Wechselwirkungen es mit anderen Liquidbestandteilen kommt, ist insgesamt kaum erforscht. Für bestimmte Stoffe konnte man jedoch gesundheitsschädliche Wirkungen nachweisen. So erhöht z.B. Menthol unabhängig von Nikotin die Zahl hochsensitiver Nikotinrezeptoren und stimuliert dopaminerge Neurone in der Area tegmentalis ventralis. Dies trägt dazu bei, Abhängigkeit entstehen zu lassen und aufrechtzuerhalten. Gleiche Effekte haben Farnesol, Farnesen, Hexylacetat, Ethylacetat und Methylbutylacetat. 

Andere Aromastoffe begünstigen die vermehrte Nikotinaufnahme, indem sie das sensorische Profil verbessern. Ice Hybrid Flavors und Non-Menthol Synthetic Cooling Agents wirken der Reizung der Atemwege entgegen und erleichtern damit die Inhalation – ein möglicher Grund dafür, dass Raucher aus aromatisierten E-Zigaretten offenbar doppelt so viele Züge nehmen wie aus nicht aromatisierten. Belegt sind zudem die folgenden Effekte:

  • In Tierversuchen führt Menthol zu einer Leber- und Milzvergrößerung und zu Kleinhirnzysten.
  • Vanille und Zimtaldehyd beeinträchtigen das Immunsystem.
  • Zimt- und Tabakaroma sensibilisieren die Atemwege.
  • Vanille beeinträchtigt die Lungenfunktion.
  • Butter-, Vanille- und Zimtaromen induzieren Inflammation und DNA-Schäden.
  • Zimt löst Zellstress aus, der als Marker eines erhöhten kardiovaskulären Risikos gilt.

Für die meisten Aromen gibt es bisher keine toxikologischen Untersuchungen, sodass für sie ein unkalkulierbares Risiko vorliegt, heißt es im Positionspapier.

Aus all den genannten Gründen fordern die Autoren, Aromen in E-Zigaretten zu verbieten und Einweg-E-Zigaretten vom Markt zu nehmen. Der Verkauf von E-Zigaretten auch via Internet solle strenger reguliert werden. Dabei sei vor allem auf das Abgabe- und Konsumverbot für Kinder und Jugendliche zu achten. 

Quelle: Rupp A et al. Pneumologie 2024; DOI: 10.1055/a-2282-9908