Attest nachreichen?
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az.: 14 K 217/00) genügt dann auch ein nachträglich erstelltes amtsärztliches Attest. Entschieden wurde der Fall eines an Asthma und Bronchitis leidenden Mannes und seines dreiwöchigen Aufenthaltes am Toten Meer. Der Betroffene leide unstrittig an einer langwierigen schweren Krankheit und das Tote Meer sei wegen seiner extremen klimatischen Bedingungen üblicherweise für einen längeren rein touristisch bedingten Aufenthalt wenig interessant, erkannten die Finanzrichter.
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